KTG – Krankentaggeld­versicherung

Mit einer Krankentaggeldversicherung schützen Sie Ihren Betrieb gegen die finanziellen Folgen von Arbeitsausfällen infolge Krankheit und Ihre Mitarbeitenden vor einem Lohnausfall. Die Versicherung ist für Arbeitnehmende gemäss L-GAV obligatorisch. GastroSuisse hat mit GastroSocial und SWICA einen Rahmenvertrag abgeschlossen, um den Mitgliedern eine optimale Lösung anbieten zu können.

Welche Leistungen sind versichert?

Die Versicherung bietet sowohl eine Kollektivversicherung für die Arbeitnehmenden als auch eine Einzelversicherung für die Betriebsinhaber und deren Angehörige an.

Das Krankentaggeld deckt üblicherweise 80% des Lohns nach der vereinbarten Wartefrist bei Krankheit ab. Der Lohn kann jedoch auch zu 100% versichert werden. Die übliche Wartefrist beträgt 30 Tage, es können aber auch kürzere oder längere Wartefristen vereinbart werden.

Von welchen Vorteilen profitiere ich?

  • vorteilhafte Konditionen dank Kollektivversicherung
  • Risikodeckung gemäss Gesetz und L-GAV
  • administrative Vereinfachung
  • Beratung aus einer Hand

Kombinierte Prämienabrechnung

Der Rahmenvertrag für Krankentaggeld- sowie Unfallversicherung bietet eine erleichterte Abrechnung: Betriebe, die bei der Ausgleichskasse von GastroSocial angeschlossen sind, können die Prämienabrechnungen mit der AHV-Abrechnung kombinieren.

Wer bezahlt die Prämien?

Die Prämien für die Krankentaggeldversicherung werden in der Regel je zu 50% von den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebenden getragen.

Antrag (online)

Auf der Plattform GastroVersicherungen können Sie Ihre voraussichtliche Prämie für eine Krankentaggeldversicherung bei der SWICA berechnen und eine Offerte konfigurieren. Den Antrag für eine Krankentaggeldversicherung können Sie danach gleich online einreichen.

Antrag (via Formular)

Senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular an die entsprechende SWICA-Regionaldirektion oder kontaktieren Sie den SWICA-Berater in Ihrer Nähe.

Formulare zum Ausfüllen

Gut zu wissen: Was, wenn das Arbeitsverhältnis endet?

Weisen Sie Ihre Mitarbeitenden schriftlich darauf hin, dass der Krankentaggeldversicherungsschutz endet, sobald das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Der oder die Arbeitnehmende hat danach während 90 Tagen das Recht, ohne neue Gesundheitsprüfung den Übertritt in die Einzelversicherung der SWICA zu beantragen.

Das entsprechende Formular finden Sie hier: Austrittsmeldung aus der kollektiven Krankentaggeldversicherung