Grundlage
Die EO existiert seit 1953 und ist obligatorisch. Seit 1. Juli 2005 wird auch
die Mutterschaftsentschädigung von ihr finanziert.
Zweck
Die Erwerbsersatzordnung regelt die Entschädigungen für dienstleistende
Personen in Armee, Zivildienst und Zivilschutz und die Entschädigung bei
Mutterschaft.
Beiträge
Vom Bruttolohn werden bei Arbeitnehmenden pro Monat 0.25%
abgezogen (total 5.15% für AHV, IV und EO). Arbeitgebende bezahlen
denselben Betrag an die EO. Vom steuerbaren Einkommen werden
bei Selbstständigerwerbenden 0.5% an die EO überwiesen
(total 9.7% für AHV, IV und EO). Bei den Nichterwerbstätigen richten
sich die Beiträge nach dem Vermögen.
Ansätze
Die Ansätze für Armee- und Zivildienst sowie Zivilschutz sind auf unserem
Merkblatt «Erwerbsausfallentschädigung (EO)» aufgeführt.
Weitere Informationen
Details zum Thema EO finden Sie in unserem Leitfaden und zum Thema
Mutterschaft auf dem Merkblatt «Mutterschaftsentschädigung».