Wozu gibt es Ausgleichskassen?
Die AHV, IV und EO werden über die Ausgleichskassen abgewickelt. Nebst den kantonalen Ausgleichskassen gibt es zahlreiche Berufsverbände, die für ihre Mitglieder eine eigene Ausgleichskasse geschaffen haben. Diese Verbandsausgleichskassen sind auf ihre Branche spezialisiert und bieten massgeschneiderte Abrechnungsmöglichkeiten an. Die Ausgleichskassen sind zuständig für den Bezug der Beiträge (AHV/IV/EO), führen für die Versicherten ein individuelles Konto und zahlen Leistungen aus.
Wo müssen Sie die AHV abrechnen?
Alle Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbende sind gesetzlich verpflichtet, sich einer Ausgleichskasse anzuschliessen. Das Gesetz (Art. 64 AHVG) bestimmt ausserdem, dass Mitglieder eines Berufsverbands bei der Verbandsausgleichskasse abrechnen müssen.
Ausnahmen sind nur bei Doppel-Verbandsmitgliedschaften und im Bereich der Landwirtschaft zulässig.