Um sich bei der GastroSocial Ausgleichskasse anzumelden, füllen Sie bitte je nach Rechtsform Ihres Betriebs das entsprechende Formular bzw. die entsprechenden Formulare aus.
Rechtsformen:
- Arbeitgeber/Arbeitgeberin (juristische Person) [i]
Kriterien Arbeitgeber/in (juristische Person)
Ihr Unternehmen muss eine der folgenden Rechtsformen aufweisen und die Bedingungen unten erfüllen, damit Sie sich als Arbeitgeber/in (juristische Person) bei uns anmelden können:
- Aktiengesellschaft
- GmbH
- Genossenschaft
- Stiftung
- Verein
- Kommanditaktiengesellschaft
Öffentlich rechtliche Körperschaft
Die Haftung für das Unternehmen trägt die Gesellschaft. Für die Betriebsführung sind die Gesellschafter bzw. ist die Geschäftsführung verantwortlich. Die Gesellschaft tritt gegenüber der Kundschaft auf (zum Beispiel Muster AG, Restaurant Beispiel GmbH usw.).
- Einzelunternehmen (Einzelfirma) [i]
Kriterien Einzelunternehmen (Einzelfirma)
Wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen, können Sie sich als Einzelunternehmen bei uns anmelden:
- Sie führen ein Restaurant auf eigene Rechnung.
- Die Verantwortung für die Betriebsführung sowie die Haftung tragen Sie alleine.
- Sie treten gegenüber Ihrer Kundschaft in eigenem Namen auf (zum Beispiel Muster Hans).
- Personengesellschaft [i]
Kriterien Personengesellschaft
Ihr Unternehmen muss eine der folgenden Rechtsformen vorweisen und die Bedingungen unten erfüllen, damit Sie sich als Personengesellschaft bei uns anmelden können:
- Einfache Gesellschaft
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Erbengemeinschaft
Das Unternehmen wird von zwei oder mehr Personen (Gesellschafter) geführt. Die Verantwortung für die Betriebsführung sowie die Haftung wird unter den Gesellschaftern aufgeteilt.
Die Personengesellschaft steht im Vordergrund und tritt gegenüber dem Kunden auf (zum Beispiel Muster & Co., Beispiel + Muster, Muster + Partner usw.). Bei der Kollektivgesellschaft und der Kommanditgesellschaft ist die Eintragung im Handelsregister obligatorisch.
Bitte senden Sie die Unterlagen – inkl. Anmeldung beim Berufsverband GastroSuisse [i] – ausgefüllt an:
Das Gesetz (Art. 64 AHVG) bestimmt, dass Mitglieder eines Berufsverbands die AHV-Beiträge bei dessen Ausgleichskasse abrechnen müssen.
GastroSocial Ausgleichskasse
Team Kundenanschlüsse
Postfach 2203
5001 Aarau
Für den Kanton Tessin und das Misox an folgende Adresse:
GastroSocial Cassa di compensazione
Succursale Lugano
Casella postale 557
6903 Lugano