Verantwortung der Arbeitgebenden
Vermerken Sie Austritte von Arbeitnehmenden auf der Lohnliste.
Verantwortung der Arbeitnehmenden
Teilen Sie uns schriftlich mittels dem Formular «Antrag Freizügigkeitsleistung» mit, wie Sie den Vorsorgeschutz weiterführen wollen.
> Situation A: Sie haben einen neuen Arbeitgeber.
Melden Sie uns schriftlich, bei welcher Pensionskasse Ihr neuer Arbeitgeber versichert ist, damit wir Ihre Freizügigkeitsleistung dorthin überweisen können.
> Situation B: Sie haben keinen neuen Arbeitgeber.
Eröffnen Sie ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank und schicken Sie uns die Bestätigung der Bank dafür.