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Verantwortung der Arbeitgebenden

Vermerken Sie Austritte von Arbeitnehmenden auf der Lohnliste.

Verantwortung der Arbeitnehmenden

Teilen Sie uns schriftlich mittels dem Formular «Antrag Freizügigkeitsleistung» mit, wie Sie den Vorsorgeschutz weiterführen wollen.

> Situation A: Sie haben einen neuen Arbeitgeber.
Melden Sie uns schriftlich, bei welcher Pensionskasse Ihr neuer Arbeitgeber versichert ist, damit wir Ihre Freizügigkeitsleistung dorthin überweisen können.

> Situation B: Sie haben keinen neuen Arbeitgeber.
Eröffnen Sie ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank und schicken Sie uns die Bestätigung der Bank dafür.