Eintritt Mitarbeitende

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie neue Mitarbeitende sowohl der Ausgleichs- als auch der Pensionskasse melden.

Eintritt melden (Ausgleichskasse)

Frist

Bei der Ausgleichskasse müssen Arbeitgebende neue Mitarbeitende spätestens mit der AHV-Lohnmeldung zu Beginn des Folgejahres anmelden. Hier empfehlen wir Ihnen jedoch, die Meldung innert 30 Tagen nach Stellenantritt vorzunehmen.

Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per E-Mail oder Post an:

GastroSocial Ausgleichskasse | Team Lohnabrechnungskontrolle | Postfach | 5001 Aarau
lohnabrechnungskontrolle@gastrosocial.ch

Eintritt melden (Pensionskasse)

Tragen Sie Name, AHV-Nr. und Bruttolohn von neuen Arbeitnehmenden bei der nächsten BVG-Lohnmeldung auf der Lohnliste der Pensionskasse ein (zusätzlich zu den bisherigen Arbeitnehmenden).

Unterlagen für neue Arbeitnehmende

Bitte händigen Sie neuen Mitarbeitenden, die vorher noch nicht bei der GastroSocial Pensionskasse versichert waren, folgendes Formular aus:

In der Broschüre «Meine Pensionskasse» sind zudem die wichtigsten Informationen zur GastroSocial Pensionskasse enthalten:

Eintritt online melden

Online-Meldung – spart Zeit

Die Meldung des Eintritts können Sie einfach online via unser Kundenportal connect tätigen. Die zeitnahe Anmeldung der Mitarbeitenden erleichtert die administrativen Abläufe und verringert Rückfragen. Das Angebot ist kostenlos.

Neben connect stehen Ihnen unser Lohnprogramm miruSocial und die Schnittstellen mirusConnect zur Verfügung, mit denen Sie Meldungen wie einen Eintritt rasch erledigen können.