Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmenden
Invalidenversicherung
Bitte melden Sie Arbeitnehmende, die längere Zeit arbeitsunfähig sind, der zuständigen IV-Stelle. Die IV kann dann erste Massnahmen zur Begleitung und allfälligen Wiedereingliederung des Arbeitnehmenden in die Arbeitswelt einleiten.
Pensionskasse
Beitragspflicht
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall bezahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit während 3 Monaten im bisherigen Umfang die Beiträge weiter. Nach dieser Wartefrist übernimmt die GastroSocial Pensionskasse die Beiträge und führt das Konto des Versicherten weiter, bis der Arbeitnehmende wieder arbeitsfähig ist.
Berechnung des Lohnabzugs
Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit können die Lohnabzugstabellen und der Lohnabzugsrechner nicht für die Berechnung des Lohnabzugs verwendet werden, da der Koordinationsabzug prozentual berechnet werden muss (siehe Merkblatt «Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall»).
Wiedereingliederung/Case Management
Auf dem Weg zurück in den Arbeitsalltag unterstützen unabhängige Spezialisten, sogenannte Case ManagerInnen, verunfallte, erkrankte oder psychisch belastete Personen. Das Angebot wird in Zusammenarbeit mit ausgewählten, unabhängigen Institutionen zur Verfügung gestellt und ist für die Versicherten freiwillig sowie kostenlos.
Invalidität
Erhält ein Arbeitnehmender eine Invalidenrente, wird der Koordinationsabzug an den Invaliditätsgrad angepasst. Bitte nehmen Sie für die Berechnung Kontakt mit uns auf. Bei Fragen hilft Ihnen unser Team «Leistungen» gern weiter: 062 837 71 71 | E-Mail
Meldung der Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmenden
Ein Hinweis auf der Abrechnungsunterlage genügt (z.B. «seit 23.9. 50% arbeitsunfähig»).
Arztzeugnisse/Taggeldabrechnungen
Für Personen, die mehr als 3 Monate arbeitsunfähig sind, benötigen wir die Arztzeugnisse oder die Taggeldabrechnungen über die ganze Zeitperiode.
Weitere Informationen
Details zum Thema Arbeitsunfähigkeit finden Sie auf unserem Merkblatt «Arbeitsunfähgikeit durch Krankheit oder Unfall».
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.