Einkauf in die Pensionskasse

Jeden Monat zahlen Sie Beiträge in die Pensionskasse ein, um für Ihre Zukunft vorzusorgen. Zusätzliche Einzahlungen bzw. Einkäufe in die Pensionskasse können sich lohnen – damit füllen Sie allfällige Beitragslücken, erhöhen Ihre Leistungen im Alter und sparen gleichzeitig Steuern.

Was sind die Vorteile eines Einkaufs?

  • Erhöhung Ihres Pensionskassenguthabens
  • Bessere Leistungen bei der Pensionierung
  • Steuerbelastung reduzieren: Die Einkäufe können Sie direkt vom steuerbaren Einkommen abziehen.
    Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, die steuerliche Abzugsfähigkeit vorgängig bei der zuständigen Steuerbehörde abzuklären und bestätigen zu lassen.
  • Vollständige Auszahlung der freiwilligen Einkäufe im Todesfall

In welchen Situationen lohnt sich ein Einkauf?

Freiwillige Einzahlungen (Einkäufe) in die Pensionskasse lohnen sich, wenn:

  • Sie erst nach Ihrem 25. Geburtstag angefangen haben, in die 2. Säule (Pensionskasse) einzuzahlen.
  • Sie einen längeren Arbeitsunterbruch hatten, z.B. aufgrund von Weiterbildung/Studium, Urlaub, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit.
  • Sie aufgrund von Selbstständigkeit für längere Zeit keine Pensionskassenbeiträge einbezahlt haben.
  • Sie eine Lohnerhöhung erhalten haben.
  • Sie Ihren Vorsorgeplan aufgerüstet haben und mehr Sparbeiträge einzahlen.
  • Sie zu einer Pensionskasse mit attraktiveren Leistungen gewechselt sind.
  • Sie eine Vorsorgelücke nach einer Scheidung ausgleichen möchten.
  • Sie bei vorzeitiger Pensionierung Leistungskürzungen vermeiden möchten.

Was sind die Bedingungen für einen Einkauf?

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Noch kein Anspruch auf Altersleistungen
  • Allfälliger Vorbezug von Pensionskassenguthaben für den Erwerb eines Eigenheims muss zuerst zurückbezahlt sein

Kann ich den einbezahlten Betrag uneingeschränkt beziehen?

In folgenden Fällen können Sie den einbezahlten Betrag während 3 Jahren nicht beziehen:

  • als Vorbezug für den Erwerb eines Eigenheims
  • als Kapital bei der Pensionierung
  • bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • beim Verlassen der Schweiz

Antrag: Ich möchte meine maximale Einkaufssumme berechnen lassen

Wann können Sie sich mit wie viel Geld einkaufen?

Werfen Sie einen Blick in Ihren Vorsorgeausweis. Der Betrag bei der Position «Maximales Einkaufspotential» gibt Ihnen an, wie viel Geld Sie zusätzlich freiwillig in die 2. Säule einzahlen können. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen provisorischen Betrag handelt.

Für eine definitive Berechnung können Sie uns einen Antrag per Post oder E-Mail einreichen:

GastroSocial Pensionskasse | Team Freizügigkeiten | Postfach | 5001 Aarau
freizuegigkeiten@gastrosocial.ch