Stellenwechsel

Ein Stellenwechsel hat Einfluss auf Ihre Sozialversicherungen. Die Ab- und Neuanmeldung bei der Ausgleichskasse erfolgt durch Ihren ehemaligen und zukünftigen Arbeitgeber. Für den Übertrag Ihres Pensionskassenguthabens müssen Sie selber aktiv werden – es ist wichtig, dass Ihr Alterskapital immer bei Ihrer aktuellen Pensionskasse ist.

Pensionskasse

Pensionskassenguthaben zu GastroSocial überweisen

Ihr neuer Arbeitgeber ist bei der GastroSocial Pensionskasse angeschlossen, der vorherige Arbeitgeber nicht: Teilen Sie dem vorherigen Arbeitgeber bzw. der bisherigen Pensionskasse schriftlich mit, dass Ihr Pensionskassenguthaben (Austrittsleistung) an die GastroSocial Pensionskasse zu überweisen ist (gesetzliches Vorgehen). Verwenden Sie hierzu das nachfolgende Formular.

Pensionskassenguthaben zur neuen Pensionskasse überweisen

Ihr vorheriger Arbeitgeber ist bei der GastroSocial Pensionskasse angeschlossen, der neue Arbeitgeber nicht: Füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus, damit Ihr Pensionskassenguthaben (Austrittsleistung) an die neue Pensionskasse überwiesen wird.

Mein vorheriger und mein neuer Arbeitgeber sind beide bei der GastroSocial Pensionskasse angeschlossen

Sowohl Ihr vorheriger als auch Ihr neuer Arbeitgeber sind bei der GastroSocial Pensionskasse angeschlossen: Sie müssen nichts unternehmen. Ihr Konto wird von uns gemäss Vorsorgeplan des neuen Arbeitgebers weitergeführt.

Ich habe keine neue Arbeitsstelle

Wenn Sie noch keinen neuen Arbeitgeber haben, können Sie Ihr Pensionskassenguthaben (Austrittsleistung) auf ein Freizügigkeitskonto überweisen:

Bitte beachten Sie: Die Krankentaggeldversicherung endet unmittelbar bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle hingegen besteht noch 31 Tage über diesen Zeitpunkt hinaus. Falls Sie Ihr Pensum reduzieren und weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie die Unfalldeckung bei Ihrer persönlichen Krankenpflegeversicherung einschliessen.

Ausgleichskasse

Sie können überprüfen, ob Ihre bisherigen Arbeitgebenden in der Vergangenheit die Beiträge einbezahlt haben. Bestellen Sie dazu kostenlos einen IK-Auszug (Auszug aus dem Individuellen Konto). Dies macht in der Regel alle drei bis vier Jahre Sinn.

Bei einem Stellenwechsel kann im Bereich der Familienzulagen unter Umständen ein Anspruchswechsel zwischen den Elternteilen vorkommen. Mit unserem Familienzulagenrechner können Sie Ihren Anspruch prüfen. Wenn Sie nach Ihrem Stellenwechsel neu bei GastroSocial versichert sind und Anspruch auf Familienzulagen haben, muss uns dies Ihr neuer Arbeitgeber mitteilen.

Unfall- und Krankentaggeldversicherung

Falls Sie bei einem Stellenwechsel nicht sofort eine neue Stelle antreten, können Sie sich bei SWICA selbstständig für Nichtberufsunfall und unter bestimmten Bedingungen auch für Krankentaggeld weiterversichern.