Anmeldung Lebenspartner

Im Todesfall möchte man für seine Partnerin oder seinen Partner optimal vorgesorgt haben. In der Schweiz sind die Leistungen bei einem Todesfall aus der 1. Säule (AHV) und der 2. Säule (berufliche Vorsorge) hauptsächlich auf eine «normale Ehe» ausgerichtet. Die GastroSocial Pensionskasse bietet zusätzlich Leistungen für unverheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner. Dies in Form einer Partnerrente.

Die Partnerrente

Versicherte der GastroSocial Pensionskasse können unverheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner als Begünstigte für Hinterlassenenleistungen anmelden.

Wer hat Anspruch?

Stirbt eine aktiv versicherte Person oder ein Rentenbezüger, haben unverheiratete bzw. nicht eingetragene Lebenspartner Anspruch auf eine Partnerrente, sofern:

  • die Partner ununterbrochen mindestens 5 Jahre im selben Haushalt gelebt haben oder
  • der Partner für eines oder mehrere Kinder unterhaltspflichtig ist und
  • die versicherte Person den abzusichernden Partner zu Lebzeiten bei der GastroSocial Pensionskasse gemeldet hat.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Melden Sie den unverheirateten oder nicht eingetragenen Lebenspartner bei der GastroSocial Pensionskasse an. Wir benötigen eine schriftliche Meldung zu Lebzeiten der aktiv versicherten Person bzw. des Rentenbezügers mit dem nachfolgend aufgeführten Formular:

Fall 1: Beide Partner sind bei der GastroSocial Pensionskasse versichert

In diesem Fall ist die Anmeldung pro versicherte Person einzureichen, Sie müssen also zwei Formulare einreichen.

Fall 2: Nur einer der beiden Partner ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert

Klären Sie bei Ihrer Pensionskasse ab, ob der unverheiratete bzw. nicht eingetragene Partner automatisch (wie ein Ehegatte) begünstigt wird. Falls keine automatische Begünstigung stattfindet, melden Sie Ihren unverheirateten bzw. nicht eingetragenen Lebenspartner bei beiden Pensionskassen via Formular an.

Welche Unterlagen muss ich der Anmeldung beilegen?

Bitte senden Sie uns für beide Partner ein aktuelles amtliches Dokument zu, das den Zivilstand bestätigt.

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung sowie die Zivilstandsbestätigung schicken Sie bitte an folgende Adresse:

GastroSocial Pensionskasse | Team Leistungen | Postfach | 5001 Aarau
leistungen@gastrosocial.ch

Todesfallkapital statt Partnerrente

Wird keine Partnerrente oder eine entsprechende Abfindung fällig, wird in den folgenden Fällen ein Todesfallkapital ausbezahlt:

  • Die versicherte Person oder der Rentenbezüger stirbt vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters (64 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer).
  • Die versicherte Person oder der Rentenbezüger stirbt vor Bezug einer Altersleistung.

Wer hat in welcher Reihenfolge Anspruch auf das Todesfallkapital?

Gemäss unserem Reglement sind folgende Personen in nachfolgender Reihenfolge (Begünstigtenordnung) anspruchsberechtigt:

Gruppe 1

a) Natürliche Personen, die vom Versicherten in erheblichem Mass unterstützt worden sind.

Voraussetzung: Der Versicherte muss zu Lebzeiten eine schriftliche Begünstigtenerklärung (oder die Anmeldung Lebenspartner) an die GastroSocial Pensionskasse eingereicht haben, bei Fehlen

Gruppe 2

b) die Kinder der verstorbenen Person, bei Fehlen

c) die Eltern.

Hinweis

Die Leistungen werden unabhängig vom Erbrecht ausbezahlt, das heisst: Auch bei einer allfälligen Erbausschlagung kann Anspruch auf ein Todesfallkapital bestehen.

Beratung & Support

Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.

Montag – Freitag
08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr

Dokumente & Links