Vaterschaftsentschädigung

Als erwerbstätiger Vater bzw. erwerbstätige Ehefrau der Mutter haben Sie innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also auf 10 freie Arbeitstage. So melden Sie sich an – beachten Sie dabei bitte auch die Spezialfälle.

Anmeldung

Der Vaterschaftsurlaub kann am Stück oder verteilt auf einzelne Tage bezogen werden. Den Arbeitgebenden ist es untersagt, im Gegenzug die Ferien zu kürzen.

Falls Sie den Vaterschaftsurlaub unvollständig (weniger als 10 Arbeitstage) bezogen haben, können Sie die Anmeldung auf Vaterschaftsentschädigung erst nach Ablauf der Rahmenfrist (6 Monate nach der Geburt des Kindes) einreichen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung?

Wann besteht Anspruch?

  • Die antragstellende Person war in den 9 Monaten vor der Geburt des Kindes AHV-versichert.
  • Die antragstellende Person hat während diesen 9 Monaten mindestens 5 Monate gearbeitet.

Wer hat Anspruch?

Ein Anrecht auf Vaterschaftsentschädigung haben antragstellende Personen, die bei der Geburt des Kindes

  • Arbeitnehmende sind.
  • Selbstständigerwerbende sind.
  • im Betrieb des Partners oder der Familie für einen Barlohn arbeiten.

Dauer des Anspruchs (generell, im Todesfall der Mutter)

Der Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Geburt Ihres Kindes. Den Vaterschaftsurlaub können Sie innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt beziehen.

Er endet, wenn:

  • Sie im Rahmen des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs 14 Taggelder bezogen haben oder
  • die sechsmonatige Rahmenfrist nach der Geburt abgelaufen ist.


Verlängerte Vaterschaftsentschädigung im Todesfall der Mutter

Als erwerbstätiger Vater oder als erwerbstätige Ehefrau der Mutter haben Sie Anspruch auf die Verlängerung des Urlaubs, wenn:

  • die Mutter am Tag der Niederkunft oder
  • während den 97 Tagen danach verstirbt.

In diesem Fall verlängert sich der Entschädigungsanspruch des Vaters resp. der Ehefrau der Mutter um zusätzliche 98 Taggelder. Der Anspruch entsteht am Tag des Todes und ist am Stück zu beziehen.

Wie funktioniert die Anmeldung?

  • Füllen Sie auf dem Anmeldeformular die Punkte 1 bis 4 aus und stellen Sie die im Formular erwähnten, notwendigen Unterlagen bzw. Dokumente zusammen.
  • Leiten Sie das Formular zur Vervollständigung des Punkts 5 an Ihren Arbeitgeber weiter.
  • Unter Punkt 6 entscheiden Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber, wie die Vaterschaftsentschädigung ausbezahlt werden soll und unterschreiben das Anmeldeformular ebenfalls gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber unter Punkt 7.
  • Der Arbeitgeber sendet danach das Anmeldeformular inklusive aller im Formular erwähnten, beizulegenden Unterlagen bzw. Dokumente an:

GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch

Anmeldefrist

Die Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung können Sie bis 5 Jahre nach Ablauf der sechsmonatigen Rahmenfrist einreichen. Danach erlischt der Anspruch.

Spezialfälle

Was, wenn ich mehrere Arbeitgebende habe?

Die Vaterschaftsentschädigung darf nicht mehrfach beantragt werden.

Im Anmeldeformular sind alle Arbeitgebende aufzuführen. Ab dem 2. Arbeitgeber ist von jedem weiteren Arbeitgeber ein Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung auszufüllen. Leiten Sie diesen Arbeitgebern die Ergänzungsblätter für das Anmeldeformular bitte weiter. Die unterschriebenen Ergänzungsblätter sind zusammen mit der Anmeldung bei einer Ausgleichskasse einzureichen.

Wie ist vorzugehen, wenn ich gleichzeitig selbstständigerwerbend und angestellt bin?

In diesem Fall ist grundsätzlich diejenige Ausgleichskasse zuständig, bei welcher Sie die AHV-Beiträge für die selbstständige Erwerbstätigkeit bezahlen.