Basiswissen Krankentaggeld­versicherung

Was ist der Zweck der Krankentaggeldversicherung?

Arbeitgebende müssen ihren Mitarbeitenden den Lohn auch bei Krankheit weiter auszahlen. Hier greift die Krankentaggeldversicherung: Sie deckt einen allfälligen Lohnausfall infolge Krankheit. Gerade Mitarbeitende, die aufgrund einer Krankheit für längere Zeit arbeitsunfähig sind, können für Betriebe ein grosses finanzielles Risiko darstellen – die KTG-Versicherung schützt genau davor.

Wer ist versichert?

Arbeitgebende sind gemäss Landesgesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes (L-GAV) dazu verpflichtet, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen, die während 720 von 900 aufeinander folgenden Tagen 80% des Bruttolohns bezahlt. Alle Arbeitnehmenden müssen versichert werden. Hat ein Arbeitgeber nicht die nötigen Versicherungen abgeschlossen, muss er selbst für die vertraglich festgelegte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aufkommen. Eine Krankentaggeldversicherung empfiehlt sich aber nicht nur für die Arbeitnehmenden, sondern auch für Betriebsinhaber und Selbständigerwerbende.

Wer bezahlt die Krankentaggeldversicherung?

Die Prämien der Krankentaggeldversicherung werden in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte aufgeteilt.

Welche Leistungen erbringt die Krankentaggeldversicherung?

Die Krankentaggeldversicherung deckt 80% des Bruttolohns in Form von Taggeldzahlungen für Arbeitnehmende und Betriebsinhaber ab. Die Zahlung erfolgt nach der vereinbarten Wartefrist von 3 bis max. 60 Tagen.

Welche Vorteile bringen Ihnen die Verbandslösungen von SWICA?

  • Care Management und Wiedereingliederung
  • Verzicht auf Kündigungsrecht im Krankheitsfall
  • Keine Alterslimite für Personal
  • Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung für Personal bei Vertragsabschluss
  • Garantierte Höhe der Taggeldzahlung beim Inhaber
  • Unfalltaggeld für Inhaber (Zusatzdeckung)
  • Kombinierte Abrechnung mit der UVG-Versicherung und der AHV