Basiswissen Pensions­kasse

Die Pensionskasse (berufliche Vorsorge) ist eine obligatorische Sozialversicherung. Sie bildet die 2. Säule im 3-Säulen-System der Schweizer Altersvorsorge.

Was ist der Zweck der beruflichen Vorsorge?

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ergänzt die 1. Säule. Ziel der 1. Säule ist es, das Existenzminimum zu sichern, dies mit den folgenden obligatorischen Sozialversicherungen:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatzordnung (EO)

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) geht noch einen Schritt weiter: Dank ihr sollen Erwerbstätige und ihre Angehörigen nach der Pensionierung ihren gewohnten Lebensstandard fortsetzen können. Ziel ist, dass die Renten aus der 1. Säule und der 2. Säule zusammen rund 60 bis 70% des letzten Lohns abdecken.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen?

Die berufliche Vorsorge ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Das Gesetz legt die minimalen Bestimmungen der obligatorischen 2. Säule fest. Im Schweizer Gastgewerbe definiert der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) neben den Arbeitsbedingungen auch Leistungen und Beiträge der Personalvorsorge.

Die GastroSocial Pensionskasse erfüllt alle Bedingungen des L-GAV, insbesondere:

  • den Einheitsbeitragssatz von 14% ab Alter 25 – keine altersabhängige Staffelung wie üblich.
  • die vorzeitige Pensionierung ab Alter 60 ohne Kürzung des obligatorischen Umwandlungssatzes, sofern der/die Arbeitnehmende die letzten 5 Jahre vor der Pensionierung im Gastgewerbe gearbeitet hat.

Welchen Zweck erfüllen Pensionskassen?

Pensionskassen – öffentlich oder privat – verwalten das Kapital der beruflichen Vorsorge.

Pensionskassen erbringen folgende Leistungen:

  • Altersrenten oder Kapital bei Pensionierung
  • Renten oder Kapital bei Tod für die Hinterbliebenen
  • Renten bei Invalidität
  • Kapitalauszahlung für Wohneigentum
  • Kapitalauszahlung bei Selbstständigkeit
  • Kapitalauszahlung bei definitiver Ausreise aus der Schweiz
  • Kapitalübertrag (Austrittsleistung) an die neue Pensionskasse bei einem Stellenwechsel

Wer ist ab wann in der beruflichen Vorsorge versichert?

Obligatorisch versichert sind:

  • alle AHV-pflichtigen Erwerbstätigen,
  • die mindestens CHF 22‘050.– pro Jahr verdienen und
  • ein Arbeitsverhältnis antreten, das länger als drei Monate dauert.

Ab dem 18. Altersjahr: Beginn Versicherung für die Folgen von Tod und Invalidität (ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie Ihren 18. Geburtstag feiern)

Ab dem 25. Altersjahr: Beginn Sparprozess für die Vorsorge im Alter (ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie Ihren 25. Geburtstag feiern)

Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge freiwillig.


Die obligatorische Versicherung in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) endet, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis beendet wird.
  • Frauen (64 Jahre) und Männer (65 Jahre) das ordentliche Rentenalter erreicht haben.

Hinweis:

Mit der Reform AHV 21 wird für Mann und Frau ein einheitliches Rentenalter (neu «Referenzalter») von 65 Jahren eingeführt.

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht

Weitere Informationen

Was bedeutet obligatorisch/überobligatorisch?

Die berufliche Vorsorge ist in einen obligatorischen und in einen überobligatorischen (freiwilligen) Teil gegliedert.

Obligatorischer Teil

Der obligatorische Teil ist im BVG geregelt. Darin werden gesetzliche Mindestleistungen vorgeschrieben, die alle Pensionskassen anbieten müssen. Im BVG sind Jahresbruttolöhne von CHF 22‘050.– bis maximal CHF 88‘200.– versichert. Höhere und tiefere Löhne sind gesetzlich nicht versichert.

Überobligatorischer Teil

Pensionskassen können auch freiwillig zusätzliche bzw. bessere Leistungen anbieten, als vom Gesetz vorgeschrieben. Das macht dann Sinn, wenn höhere Löhne (über CHF 88‘200.– pro Jahr) und/oder grosszügigere Leistungen versichert werden sollen. Welche Leistungen das schlussendlich sind, legt jede Pensionskasse selber fest, z.B. im Reglement oder in den Statuten.

Auf welcher Grundlage werden die Beiträge zur Pensionskasse berechnet?

Dazu wird ein Betrag vom Bruttolohn der Versicherten abgezogen, den der Bundesrat definiert (Koordinationsabzug). Das Resultat wird als «koordinierter» oder «versicherter» Lohn bezeichnet. Auf diesem werden die Beiträge für die Pensionskasse erhoben. Der Prozentsatz der Beiträge hängt einerseits von der Pensionskasse und andererseits von deren Vorsorgeplänen ab.

Wie zahlt die GastroSocial Pensionskasse die Leistungen aus?

Bei der GastroSocial Pensionskasse können Sie die Altersleistung als Rente, als Kapital oder als Kombination von beidem beziehen.