Corona-Erwerbsersatz bei Quarantäne von 10 auf 7 Tage gekürzt

Der Bundesrat hat am 27. Januar 2021 beschlossen, die Corona Erwerbsersatzentschädigung ab dem 8. Februar 2021 bei Quarantäne von zehn auf sieben Tagessätze zu kürzen.
Formulare
- Selbstständigerwerbende (ohne GmbH/AG) (bei angeordneter Quarantäne und Ausfall Fremdbetreuung Kinder)
- Anmeldung durch Arbeitgeber für Arbeitnehmer (bei Ausfall Fremdbetreuung Kinder, angeordneter Quarantäne und für besonders gefährdete Personen)
- Arbeitnehmer (bei Ausfall Fremdbetreuung Kinder, angeordneter Quarantäne und für besonders gefährdete Personen)
Merkblatt: 6.13 – Corona Erwerbsersatzentschädigung für Ansprüche ab 17. September 2020