Mitarbeitende Ehegatten von Selbstständigerwerbenden haben neu auch Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz

Neu haben auch mitarbeitende Ehegatten resp. eingetragene Partner von Selbstständigerwerbenden rückwirkend per 17. September 2020 Anspruch auf eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung, sofern sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Für die Anmeldung verwenden Selbstständigerwerbende bitte das für ihren Fall zutreffende Formular:
- Corona-Erwerbsersatz für mitarbeitende Ehegatten resp. eingetragene Partner von Selbstständigerwerbenden (ohne GmbH/AG) bei Betriebsschliessung
- Corona-Erwerbsersatz für mitarbeitende Ehegatten resp. eingetragene Partner von Selbstständigerwerbenden (ohne GmbH/AG) bei Veranstaltungsverbot
- Corona-Erwerbsersatz für mitarbeitende Ehegatten resp. eingetragene Partner von Selbstständigerwerbenden (ohne GmbH/AG) bei massgeblicher Umsatzeinbusse
- NEU: Rechner für prozentuale Umsatzeinbusse