Mehr Rente dank höherem Zins

Am Beispiel von Hansjörg Hugentobler

Der BVG-Mindestzinssatz bei der Pensionskasse bestimmt, wie das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden soll. Je tiefer der Satz, desto kleiner ist das Wachstum der Altersguthaben. Der Mindestzins wird vom Bundesrat jährlich festgelegt, es steht jeder Pensionskasse frei, einen höheren Zins zu gewähren.

GastroSocial hat in den letzten Jahren gute Ergebnisse erzielt, so wurde auch für das Jahr 2019 ein höherer Zinssatz als vorgeschrieben beschlossen. Im vergangenen Jahr gewährte die Pensionskasse für die Gastronomie und Hotellerie 2.35 % Zins, der Bundesrat schreibt 1 % vor.

Beispiel Hansjörg Hugentobler*

Herr Hugentobler ist 55 Jahre alt, er arbeitet im Restaurant Turmspitz in der Küche und verdient 4‘500 Franken monatlich. Seit 30 Jahren ist er bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Wir gehen davon aus, dass er noch bis zur Pension weiter Beiträge einzahlt. Werden seine Einzahlungen nun mit einem Zinssatz von 1 % verzinst, so beträgt sein Kapital bei der Pensionierung ungefähr 197‘000 Franken, er kann mit einer Rente von 13‘440 Franken pro Jahr rechnen. Bei einem durchschnittlichen Zins von 1.5 % erhält er im Alter von 65 Jahren eine ca. 1‘200 Franken höhere Rente.

Der solide Deckungsgrad von über 100 % gibt Herrn Hugentobler ebenfalls Sicherheit, dass sein Altersguthaben bei einer stabilen Pensionskasse angelegt ist.

*Name von der Redaktion geändert