Rente oder Kapital?

Wenn die Pensionierung naht, kommen Arbeitnehmende nicht drum herum, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. So auch Heiri Bucher und seine Frau Maria: Sie überlegen sich bereits jetzt im Alter von 50 Jahren, ob sie ihr angespartes Pensionskassenguthaben als Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung beziehen möchten.

Altes, glückliches Paar sitzt friedlich und lachend in einer Wiese

Ein «Richtig» oder «Falsch» gibt es nicht

Beide Varianten – egal ob Rente oder Kapital – bringen Vor- und Nachteile mit sich. Deshalb ist vor allem die individuelle Situation massgebend. Folgende Aspekte sollten Herr und Frau Bucher bei ihrer Wahl berücksichtigen:

  • Gesundheitliche Verfassung (gute Gesundheit/hohe Lebenserwartung vs. Krankheit/tiefe Lebenserwartung)
  • Vermögenssituation (Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden)
  • Familiäre Situation (erbrechtliche Fragen, Alter von Kindern und Ehepartner, Wohnverhältnisse)
  • Steuerliche Auswirkungen
  • Eigene Risikobereitschaft

Rente oder Kapital – eine Gegenüberstellung

RentenbezugKapitalbezug
Einkommen
  • Regelmässige Auszahlung
  • Lebenslänglich garantierte Altersrente
  • Unregelmässige Auszahlung
  • Schwankende Vermögenserträge (je nach Anlagerendite)
  • Kein lebenslanges Einkommen garantiert
Kapital­verantwortung
  • Keine Verantwortung für Kapitalanlage
  • Anlageentscheid wird durch Pensionskasse gefällt
  • Kapital kann nach eigenem Willen angelegt
    werden
  • Anlagerisiko muss selber getragen werden
Flexibilität
  • Fixe Rente pro Monat (Auszahlung quartalsweise)
  • Systematischer Kapitalverzehr
  • Kapital ist frei verfügbar
  • Kapitalverzehr nach Bedarf
Todesfall
(Vererbbarkeit an Hinterbliebene)
  • Rente für Partner und unterhaltspflichtige Kinder
  • Partner erhält im Todesfall nur 60% der Altersrente
  • Restkapital steht den Erben nicht zu
  • Erbvorbezüge sind möglich
  • Restkapital bleibt für Erben erhalten
Steuern
  • Rente zu 100% als Einkommen zu versteuern (jährlich)
  • Einmalige Besteuerung zum Zeitpunkt
    des Kapitalbezugs zum Vorsorgetarif
  • Anlageerträge steuerpflichtig

Herr und Frau Bucher zum Beispiel haben ein grosses Sicherheitsbedürfnis und sind deshalb nicht gerade risikofreudig. Sie sind beide bei guter Gesundheit und dürfen auf ein langes Leben hoffen. Da sie keine Kinder haben, müssen sie sich nicht mit erbrechtlichen Fragen auseinandersetzen. Aus diesen Gründen sind sie mit der monatlichen und lebenslang ausbezahlten Rente gut aufgehoben und nehmen dafür auch die steuerliche Folge (jährliche anstatt einmalige Besteuerung) in Kauf. Alleinstehende hingegen entscheiden sich öfters für den Kapitalbezug, da sie das Kapital im Todesfall einer Drittperson vererben können.

Pensionierung bei der GastroSocial Pensionskasse

Die GastroSocial Pensionskasse bietet dem Ehepaar Bucher bei der Pensionierung folgende Optionen an:

  • Ordentliche Pensionierung: ab dem 64. Altersjahr bei Maria und ab dem 65. Altersjahr bei Heiri
    (Mit der Reform AHV 21 wird für Mann und Frau ein einheitliches Rentenalter [neu «Referenzalter»] von 65 Jahren eingeführt. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht). Weitere Informationen
  • Vorzeitige Pensionierung: Heiri und Maria beziehen die Altersleistung bis 5 Jahre vor ihrem ordentlichen Pensionsalter
  • Aufgeschobene Pensionierung: Heiri und Maria möchten nach Erreichen ihres ordentlichen Pensionierungsalters weiterarbeiten (max. bis zum 70. Altersjahr möglich)

In unserer Broschüre finden Sie detaillierte Informationen zu den geltenden Fristen und Bedingungen pro Option:

Rechenbeispiele

Fiktives Rechenbeispiel 1: Rente vs. Kaptial

Um besser informiert zu sein, hat sich Heiri Bucher die beiden Szenarien Rente vs. Kapital ausrechnen lassen (ohne Berücksichtigung von Steuern):

Heiri Bucher, 65 Jahre alt, seit 30 Jahren im Gastgewerbe tätig, Lebenserwartung bis 83 Jahre

Bsp. Rentenbezug
Altersguthaben bei der PensionierungCHF 350‘000.–
Umwandlungssatz (in %)6.8
Jährliche Rente lebenslangCHF 23‘800.–
Total bis zum Tod* (83 Jahre alt)**CHF 428‘400.–

* Im Todesfall erhält die Witwe zudem noch eine lebenslängliche Partnerrente von CHF 12‘280.– jährlich.

** Falls Herr Bucher länger lebt, bekommt er weiterhin die Rente.

Bsp. Kapitalbezug
Altersguthaben bei der PensionierungCHF 350‘000.–
Auszahlung mit 65 Jahren*
CHF 350‘000.–

Kapital verzehrt mit ca. 81 Jahren**

(Annahme Rente CHF 23‘800.– und Zinsertrag 2%)

* Im Todesfall (nach Kapitalbezug infolge Pensionierung) hat seine Ehefrau keinen Anspruch mehr auf eine Partnerrente.

** Falls Herr Bucher älter als 81 Jahre wird, gerät er in finanzielle Schwierigkeiten.

Fiktives Rechenbeispiel 2: ordentliche vs. vorzeitige Pensionierung

Ebenso hat sich Frau Bucher die beiden Szenarien ordentliche vs. vorzeitige Pensionierung ausrechnen lassen (ohne Berücksichtigung von Steuern):

Maria Bucher, 59 Jahre alt, seit zwei Jahren im Gastgewerbe tätig

Bsp. vorzeitige Pensionierung (59 Jahre alt)
Altersguthaben bei der PensionierungCHF 220‘000.–
Umwandlungssatz (in %)5.8
Jährliche Rente lebenslangCHF 12‘760.–
Monatliche Rente lebenslang (Auszahlung quartalsweise)CHF 1‘063.–
Bsp. ordentliche Pensionierung (64 Jahre alt)
Altersguthaben bei der PensionierungCHF 250‘000.–
Umwandlungssatz (in %)6.8
Jährliche Rente lebenslangCHF 17‘000.–
Monatliche Rente lebenslang (Auszahlung quartalsweise)
CHF 1‘417.–

Bei vorzeitiger Pensionierung verzichtet Frau Bucher also auf CHF 4‘248.– pro Jahr bzw. CHF 354.– pro Monat und zwar wiederum lebenslang.

Frühzeitig planen mit kompetenter Beratung

  • Planen Sie frühzeitig, idealerweise ab dem 50. Lebensjahr: Machen Sie eine Standortbestimmung und prüfen Sie alle Optionen sorgfältig, damit Sie keine überstürzten Entscheidungen treffen müssen.
  • Lassen Sie sich von einem Fachexperten beraten, der Sie auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten beraten kann und sämtliche gesetzlichen und steuerlichen Auswirkungen kennt.