Einkauf in die Pensionskasse
Pluspunkte einer freiwilligen Einzahlung (Einkauf) in die Pensionskasse
- Erhöhung des Pensionskassenguthabens
- Bessere Leistungen bei der Pensionierung
- Steuerliche Abzugsfähigkeit
- Im Todesfall Auszahlung der freiwilligen Einkäufe
- Leistungskürzungen vermeiden bei vorzeitiger Pensionierung
Bedingungen eines Einkaufs
- Mindestalter von 25 Jahren
- Noch kein Anspruch auf Altersleistungen
- Allfälliger Vorbezug für Wohneigentum muss zurückbezahlt sein
Eingeschränkte Verwendung
Nach einem Einkauf kann der Betrag während 3 Jahren nicht bezogen werden
- als Vorbezug zur Wohneigentumsförderung.
- als Kapital bei der Pensionierung.
- bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.
- beim Verlassen der Schweiz.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Wir empfehlen Ihnen, die steuerliche Abzugsfähigkeit von freiwilligen Einkäufen vorgängig bei der zuständigen Steuerbehörde abzuklären und bestätigen zu lassen.
Einkauf bei vorzeitiger Pension
Wer sich in die Frühpension einkauft und dann trotzdem länger arbeitet, verliert unter Umständen einen Teil der freiwillig einbezahlten Einkäufe. Das Leistungsziel darf bei einem Verzicht auf die vorzeitige Pensionierung nur um mehr als 5% überschritten werden, ein Überschuss würde verfallen (Art. 9.4.3 Reglement).
Einkaufsbetrag
Den maximal möglichen Einkaufsbetrag kann die GastroSocial Pensionskasse berechnen. Füllen Sie dazu bitte das Formular «Berechnung maximale Einkaufssumme Pensionskasse» aus und schicken Sie es an:
GastroSocial Pensionskasse | Team Freizügigkeiten Postfach | 5001 Aarau | E-Mail |