Scheidung/Auflösung eingetragene Partnerschaft
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Nach der Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft können Sie bei der GastroSocial Ausgleichskasse ein Splitting (Einkommensteilung) verlangen.
Splitting
Bei einer Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft werden bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrenten die Einkommen, welche während der Partnerschaft erzielt wurden, je zur Hälfte aufgeteilt.
Ein Splitting findet nur statt, wenn
- die Ehe oder eingetragene Partnerschaft mindestens ein ganzes Kalenderjahr gedauert hat
und - beide Partner Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente haben,
oder - die Ehe geschieden oder die eingetragene Partnerschaft aufgelöst wird,
oder - ein Partner stirbt und bereits eine Rente der Alters- oder Invalidenversicherung bezieht.