Stellenwechsel
Ein Stellenwechsel bringt viele neue Herausforderungen mit sich und beeinflusst auch Ihre Sozialversicherungen. Folgende Punkte sollten Sie berücksichtigen:
Ausgleichskasse (1. Säule)
Pensionskasse (2. Säule)
Ihr neuer Arbeitgeber ist bei der GastroSocial Pensionskasse angeschlossen:
Situation A:
Ihr vorheriger Arbeitgeber ist nicht bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Füllen Sie das Formular «Austrittsleistung – Überweisung an die GastroSocial Pensionskasse» aus.
- Schicken Sie das Formular an Ihre bisherige Pensionskasse oder
- teilen Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse schriftlich mit, dass Sie neu bei der GastroSocial Pensionskasse versichert sind und Ihr Guthaben (Austrittsleistung) mittels des von Ihnen ausgefüllten Formulars an die GastroSocial Pensionskasse zu überweisen ist (gesetzliches Vorgehen).
Situation B:
Ihr vorheriger Arbeitgeber ist (wie Ihr neuer Arbeitgeber) bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. In diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen. Ihr Konto wird von uns weitergeführt gemäss Vorsorgeplan des neuen Arbeitgebers.
Ihr neuer Arbeitgeber ist nicht bei der GastroSocial Pensionskasse angeschlossen:
Teilen Sie uns mit dem Formular «Austrittsleistung – Überweisung Pensionskassenguthaben» mit, bei welcher Pensionskasse Ihr neuer Arbeitgeber versichert ist. Wir erstellen eine Austrittsabrechnung und überweisen Ihre Austrittsleistung an die neue Pensionskasse.
Sie haben keinen neuen Arbeitgeber:
Eröffnen Sie ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank und schicken Sie uns die Bestätigung der Bank dafür.