Tod eines Partners oder Elternteils
Die Sozialversicherungen der 1. und 2. Säule sollen beim Tod des Partners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen (Ehepartner, eingetragener Partner, Kinder) in finanzielle Not geraten.
Die AHV umfasst die folgenden Hinterlassenenleistungen:
Die Pensionskasse umfasst die folgenden Hinterlassenenleistungen:
- Partnerrente/Kapitalabfindung/Auszahlung des hälftigen Sparkapitals
- Waisenrenten für minderjährige Kinder
Anspruch auf eine Hinterlassenenleistung der AHV
Grundsätzliche Voraussetzung für einen Anspruch
- Beitragsgutschrift auf dem Konto der verstorbenen Person während mindestens 1 Jahrs
Voraussetzungen für eine Witwenrente
Die hinterlassene Ehefrau
- hat Kinder.
- ist über 45 Jahre alt.
- war mindestens 5 Jahre verheiratet.
Die geschiedene hinterlassene Ehefrau
- hat Kinder und die geschiedene Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert oder
- ist über 45 Jahre alt und die geschiedene Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert oder
- hat ein Kind, das erst 18 Jahre alt wird, nachdem sie selbst 45 Jahre alt geworden ist.
Voraussetzungen für eine Witwerrente
Hinterlassene Ehemänner, geschiedene Ehemänner sowie hinterlassene eingetragene Partner erhalten eine Witwerrente, solange
- sie Kinder unter 18 Jahren haben.
Voraussetzungen für eine Waisenrente
Hinterlassene Kinder haben Anspruch auf eine Waisenrente
- bis sie 18 Jahre alt sind oder
- bis zum Abschluss der Ausbildung (spätestens bis sie 25 Jahre alt sind).
Anspruch auf eine Hinterlassenenleistung der Pensionskasse
Voraussetzung für eine Partnerrente
- Gemeinsamer amtlicher Wohnsitz während mind. 5 Jahren oder
- Lebenspartner ist unterhaltspflichtig für eines oder mehrere Kinder
- und er zu Lebzeiten der versicherten Person von dieser der GastroSocial Pensionskasse gemeldet wurde.
Voraussetzungen für eine Waisenrente
- Verstorbene Person war aktiv versichert oder IV-/Altersrentner
- Maximal bis zur Erreichung des 20. Altersjahrs oder
- bis zum Abschluss der Ausbildung (längstens bis Alter 25)
Rentenberechnung
Die Höhe der AHV-Hinterlassenenrente ist abhängig von:
- Anrechenbaren Beitragsjahren
- Einkommen, auf denen Beiträge bezahlt worden sind
- Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Die Höhe der Hinterlassenenleistung der Pensionskasse ist abhängig von:
- Gewähltem Vorsorgeplan
Anmeldung
AHV-Hinterlassenenrente
Wenn die verstorbenen Person zuletzt bei der GastroSocial Ausgleichskasse AHV-Beiträge bezahlt hat, füllen Sie bitte die «Anmeldung Hinterlassenenrente (AHV-Formular)» aus und senden diese an:
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Renten |
Buchserstrasse 1 | Postfach | 5001 Aarau | E-Mail |
Hinterlassenenleistung der Pensionskasse
Wenn die verstorbene Person bei der GastroSocial Pensionskasse aktiv versichert oder IV-/Altersrentner war, füllen Sie bitte das Formular «Anmeldung Todesfall» aus und senden Sie es an:
GastroSocial Pensionskasse | Team Leistungen |
Buchserstrasse 1 | Postfach | 5001 Aarau | E-Mail |
Wir werden Ihre Rente berechnen und mit Ihnen Kontakt aufnehmen.