ALV – Arbeitslosenversicherung
Grundlage
Die ALV ist eine in der Schweiz obligatorische Versicherung und besteht gesamtschweizerisch seit 1977.
Zweck
Bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und Zahlungsunfähigkeit von Arbeitgebenden erbringt die ALV Leistungen. Auch Wiedereingliederungsmassnahmen werden von ihr bezahlt. Selbstständigerwerbende können sich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern lassen.
Beiträge
Bis zu einem Jahreslohn von CHF 148‘200.– (CHF 12‘350.– pro Monat) wird den Arbeitnehmenden 1.1% vom Bruttolohn abgezogen. Von den Arbeitgebenden wird derselbe Betrag an die ALV überwiesen. Ab einem Jahreslohn von CHF 148‘200.– wird ein Solidaritätsbeitrag von 1% erhoben, den sich die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden ebenfalls teilen.