Unfall-Zusatzversicherung
Grundlage
Arbeitgebende können zur obligatorischen Unfallversicherung eine Unfall-Zusatzversicherung für Ihre Arbeitnehmenden abschliessen.
Pluspunkte für Versicherte, die dem L-GAV unterstellt sind:
- Die Prämie für die Unfall-Zusatzverischerung bezahlen die Arbeitgebenden.
- Taggeld für den 1. und 2. Tag nach dem Unfalltag:
- Für Personen ohne Unterstützungspflicht: 80% des versicherten Verdienstes (Berufs- und Nichtberufsunfall)
- Für Personen mit Unterstützungspflicht: 100% des versicherten Verdienstes (Berufsunfall) bzw. 80% des versicherten Verdienstes (Nichtberufsunfall)
- Taggeld ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag:
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Nur bei Berufsunfall für Personen mit Unterstützungspflicht (diese Leistung wird nur während der Dauer der Lohnfortzahlungspflicht gemäss L-GAV ausgerichtet): 20% des versicherten Verdienstes
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Falls Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Angebot rund um die Unfall-Zusatzversicherungen haben, können Sie sich direkt an die SWICA Gesundheitsorganisation wenden.